AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Organic Partners AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss Organic Partners AG für den Verkauf von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten an Firmenkunden in der Schweiz, in der Europäischen Union sowie im Vereinigten Königreich und allen anderen Ländern.

Firmeninformationen

Swiss Organic Partners AG
Isenrietstrasse 19
8617 Mönchaltorf
Schweiz
Tel.: +41445080478
E-Mail: hello@swopa.ch

Registergericht: Zürich
Registernummer: CHE-315.348.028
Vertretungsberechtigter Vorstand: Ricco Hofmann, Beat Jucker
Aufsichtsratsvorsitzender: Ricco Hofmann
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: CHE-315.348.028
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE325551544

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten zwischen unserer Firma und unseren Kunden bzw. Käufer in der Schweiz, in der EU, in der UK, sowie Kunden in allen anderen übrigen Ländern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen. Ein Vertrag zwischen der Swiss Organic Partners AG und dem Kunden wird mit der Ausstellung einer Auftragsbestätigung geschlossen.

Der Käufer ist an die allgemeinen Bedingungen gebunden, die zum Zeitpunkt des Kaufs (Aufgabe einer Bestellung und Erhalt der Auftragsbestätigung) gültig sind. Der Käufer wird bei seiner Bestellung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen und bestätigt durch den Erhalt einer Auftragsbestätigung seine Kenntnisnahme.

Die Swiss Organic Partners AG kann die bestehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne vorherige Ankündigung ändern. Der Käufer verpflichtet sich zu überprüfen, ob sich die Nutzungsbedingungen geändert haben.

  1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilen oder die Lieferung ausführen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken oder Euro, je nach Vereinbarung. Die Preise und Zahlungsbedingungen für Produkte, Verpackungen, Etiketten, Dienstleistungen und Transport werden jeweils mit dem Kunden vor Ausstellung der Auftragsbestätigung vereinbart. Es gelten die Preise auf der Auftragsbestätigung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Labels (BioSuisse, Bio.Inspecta, COSMOS, NATRUE, Leafly, etc.) , Logos oder Zertifikate der Swiss Organic Partners AG ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nutzen oder zu reproduzieren.

  1. Lieferung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung unserer Rohstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte gemäss den Lieferbedingungen DAP (Delivered At Place) an den vom Kunden angegebenen Lieferort in der Schweiz oder in der EU. Das Risiko für die Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware am Lieferort abgeladen wurde.
Der Kunde ist für die Annahme der Ware verantwortlich und verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel oder Schäden umgehend zu melden. Bei offensichtlichen Transportschäden muss der Kunde unverzüglich bei Erhalt die Mängel melden, bei versteckten Schäden innerhalb von 7 Tagen.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Kunden unzumutbar.

Für den Fall, dass der Kunde die Ware nicht am vereinbarten Lieferort entgegennimmt oder uns die Annahme der Ware verweigert, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern und Schadensersatz wegen Verzögerung und/oder Lagerungskosten zu verlangen.

Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und Gesetze verantwortlich, die für den Import und den Transport der Ware in das Bestimmungsland gelten.

Für Lieferungen ausserhalb der Schweiz und der EU gelten die Lieferbedingungen gemäss EXW (Ex works) aus unserem Lager Mönchaltorf, Schweiz bzw. Lager Jestetten, Deutschland. Das bedeutet, dass das Risiko für die Ware auf den Kunden übergeht, sobald die Ware unser Lager verlässt. Der Kunde ist für die Organisation des Transports und alle damit verbundenen Kosten und Risiken verantwortlich.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Swiss Organic Partners AG behält das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

  1. Mängelgewährleistung

Die Swiss Organic Partners AG gewährleistet, dass die vom Kunden gekauften Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Produktspezifikationen entsprechen. Die Produktspezifikationen sind auf Anfrage jeweils erhältlich und werden auch im Einzelfall mit dem Kunden abgesprochen und Abweichungen oder Ergänzungen schriftlich festgehalten.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, die mangelhaften Produkte nach unserer Wahl zu ersetzen oder nachzubessern. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen oder unmöglich sein, so kann der Kunde eine Preisminderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Bei offensichtlichen Transportschäden muss der Kunde unverzüglich bei Erhalt die Mängel melden, bei versteckten Schäden innerhalb von 7 Tagen.

Die Swiss Organic Partners AG ist nicht verantwortlich für Mängel, die durch die vom Kunden gelieferten und bereitgestellten Behälter, Flaschen, Pipetten sowie Verpackungen und Etiketten verursacht werden. Des Weiteren sind wir nicht verantwortlich für Mängel, die durch die nicht sachgemäße Lagerung wie bspw. bei direkter Sonnenaussetzung oder hohen (>25 Grad Celsius) bzw. tiefen Temperaturen (<10 Grad Celsius) beim Kunden verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sachgemäß und bei konstanter Raumtemperatur zu lagern sowie vor Sonnenlicht und Feuchtigkeit zu schützen.

  1. Haftung und Erklärung über den rechtlichen Status der Produkte

Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nicht. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden.

Es ist wichtig zu beachten, dass unsere Firma nicht für die Verkehrsfähigkeit der gelieferten Produkte, mit Ausnahme der Eigenmarke ALPINOLS, verantwortlich ist. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die gelieferten Produkte den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen entsprechen und für den beabsichtigten Zweck geeignet sind sowie verwendet werden. Dies gilt insbesondere für White- und Private-Label Produkte, die wir im Auftrag des Kunden herstellen.

Im Falle von regulatorischen Problemen, die dem Kunden widerfahren, übernehmen wir keine Haftung und nehmen die Produkte nicht zurück. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorschriften und Gesetze einzuhalten und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen einzuholen, bevor er die Produkte verwendet, weiterverarbeitet oder weiterverkauft.

Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Produkte in Länder außerhalb der Schweiz und der EU exportiert. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Gesetze des Ziellandes.

Wir empfehlen unseren Kunden, sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften und Gesetze zu informieren, um mögliche regulatorische Probleme zu vermeiden.

Die Swiss Organic Partners AG übernimmt keine Verantwortung für gesundheitsbezogene oder vermarktungsbezogene Angaben, die der Kunde auf seinen Produkten oder sonstigen Kommunikationskanälen (bspw. Website, Marketingmaterial, Verkaufslokal, etc.) macht. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Angaben auf seinen Kommunikationskanälen und Produkten (bspw. Verpackungen, Etiketten).

Jegliche anderen Ansprüche, Schäden welcher Art auch immer und insbesondere durch andere direkte oder indirekten Parteien, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Höhere Gewalt

Die Swiss Organic Partners AG haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, sofern nachgewiesen wird, dass:

a) die Nichterfüllung auf ein Hindernis zurückzuführen ist, dass wir nicht zu vertreten haben;

b) von uns vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass wir das Hindernis und dessen Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht berücksichtigen konnten;

c) wir das Hindernis oder seine Auswirkungen vernünftigerweise nicht hätten vermeiden oder überwinden können.

Eine Vertragspartei, die um Rechtsschutz sucht, muss bei Bekanntwerden des Hindernisses und ihrer Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit, baldmöglichst die andere Partei schriftlich über das Hindernis und seine Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit informieren. Wird eine der beiden Mitteilungen unterlassen, so ist die Partei für den Schaden, der andernfalls hätte vermieden werden können, schadenersatzpflichtig.

  1. Datenschutz

Wir verpflichten uns, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die uns überlassenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen unserer Firma und unseren Kunden dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen und Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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